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Kündigung von kapitabildenden Lebensversicherungen

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Bevor man kapitalbildende Lebensversicherungen kündigt, sollte man sich einige Informationen einholen. Manche Versicherungsgesellschaften verlangen hohe Stornokosten, so daß es oftmals nicht lukrativ ist eine kapitalbildene Lebensversicherung zu kündigen. Oftmals ist eine Beitragsfreistellung der Versicherung die bessere Alternative. Bei fondsgebundenen Versicherungen besteht meist die Möglichkeit, Anteile aus dem Fondsvermögen zu verkaufen, ohne dass der Vetrag gekündigt wird. Bei einer Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages nach "altem Recht" sollte zudem darauf geachtet werden, daß der Vertrag zumindest eine Laufzeit von 12 Jahren hatte. Ansonsten muss man Kapitalertragssteuer für den auszuzahlenden Betrag entrichten. Grundsätzlich sollte man als Alternative zur Kündigung den Verkauf einer Lebensversicherung in Erwägung ziehen. Manche Gesellschaften kaufen solche Verträge auf, oftmals zu einem höheren Betrag als der aktuelle Rückkaufswert der Versicherung darstellt. Siehe auch: Beleihung von Lebensversicherungsverträgen

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